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   OLG Celle, 21.02.1974 - 5 U 93/73   

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https://dejure.org/1974,5348
OLG Celle, 21.02.1974 - 5 U 93/73 (https://dejure.org/1974,5348)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.1974 - 5 U 93/73 (https://dejure.org/1974,5348)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 1974 - 5 U 93/73 (https://dejure.org/1974,5348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 1122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13

    Haftung des Halters einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes

    Allerdings gilt dies für Fälle, in denen sich der Fahrgast bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Gerätschaften zwangsläufig nicht ausreichend festhalten konnte (so etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 für den Fall, dass der Fahrgast sich wegen des Entwertens des Fahrscheins bei einer Notbremsung nicht mit beiden Händen festhalten konnte, oder OLG Celle, Urt. v. 21.02.1974 - 5 U 93/73, juris, in einem Fall, in dem der Fahrgast während des Bezahlvorgangs an einer festen Zahlstelle stürzt).
  • OLG Naumburg, 09.06.2011 - 2 U 45/11

    Schadensersatz wegen Sturz in einer Straßenbahn: Anforderungen an die

    Dieser Grundsatz erleidet verschiedene Ausnahmen, z. Bsp., wenn keine hinreichenden Möglichkeiten zur Eigensicherung vorhanden bzw. für den Fahrgast erreichbar sind (vgl. OLG München, Urteil v. 25.07.2008 und Verfügung v. 03.06.2008, 10 U 2966/08 - zitiert nach juris), wenn der Fahrgast beim gebotenen unverzüglichen Entwerten seines Fahrausweises zu Fall kommt (vgl. OLG Celle, Urteil v. 21.02.1974, 5 U 93/73 - VersR 1975, 1122; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.1998, 1 U 245/97 - VersR 2000, 71), wenn der Fahrgast seinen Sitzplatz bei Annäherung des Busses an die Ziel-Haltestelle verlässt (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 27.05.1998, 13 U 29/98 - VersR 2000, 507) oder wenn sich der Sturz gerade beim Hinsetzen ereignet (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 14.08.2000, 12 U 895/99 - VRS 99, 245 ).
  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    aa) Dieser Grundsatz erleidet aber verschiedene Ausnahmen, wie z.B. die Fälle, wo der Fahrgast gerade beim nach § 6 III ABB gebotenen unverzüglichen Entwerten seines Fahrausweises war (OLG Celle VersR 1975, 1122; OLG Düsseldorf VersR 2000, 71; Senat a.a.O.) oder beim Verlassen des Sitzplatzes bei Annäherung des Busses an eine Haltestelle (OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402 = NZV 1998, 463 = VersR 2000, 507 = VerkMitt. 1999, Nr. 36).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 170/74

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Einordnen und Abbiegen nach links neben

    Ihr kann auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß sie wegen der Betätigung des Knopfes ihren Halt möglicherweise gelockert hatte, ebensowenig, daß ihre Kräfte nicht ausreichten, um dem plötzlichen Ruck und den dadurch ausgelösten Kräften bei der Schnellbremsung zu widerstehen (vgl. dazu auch OLG Celle VersR 1975, 1122).
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